Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich der Fälligkeit unserer Geldleistungen Folgendes:
(1) Fälligkeit unserer Geldleistung
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
(2) Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige des Versicherungsfalls abgeschlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Inhalt dieses Abschnitts:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Fälligkeit der Geldleistungen / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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