Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz sind die Fälle, in denen unsere Leistungspflicht vollständig ausgeschlossen ist, wie folgt geregelt:
Wir leisten nicht, wenn
a) der Versicherungsfall für die versicherte Person mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war.
b) die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
c) die versicherte Person uns arglistig über Ursachen zu täuschen versucht hat, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Leistungsausschluss / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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