Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif PflegeBahr folgende Regelungen hinsichtlich der anteiligen Beitragszahlung sowie der Festlegung des Tagesbeitrags:
In Teil 1 § 9 Absatz 5 ist die anteilige Beitragszahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung geregelt. Zusätzlich gilt:
(1) Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nach Teil 1 § 24 nicht am Monatsersten beginnt, kann der Versicherer für die betroffene versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Anteilige Beitragszahlung & Tagesbeitrag / Krankenzusatzversicherung PflegeBahr
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