Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der besonderen Mitwirkungspflichten des Versicherten folgende Regelungen:
Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, insbesondere auch das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Mitwirkungspflichten / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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