Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif PflegetagegeldPlus folgende Regelungen für die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in die Schweiz:
Abweichend von Teil 1 § 18 Absatz 5 gilt Folgendes:
Das Versicherungsverhältnis bleibt unverändert bestehen, wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt.
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
- Z0(03) 01.17(Januar 2017)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Wohnsitzverlegung Schweiz / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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