Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für das Ruhen der Versicherung folgende Bestimmungen:
Inhalt dieses Abschnitts:
- Was bedeutet "Ruhen der Versicherung"?
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Versicherung ruhen lassen?
- Wie setzt sich die Versicherung fort, nachdem die Ruhenszeit geendet hat?
- Welche Reichweite haben die Regelungen zum Ruhen der Versicherung?
- Was bedeutet "Ruhen der Versicherung"?
(1) Keine vertraglichen Rechte und Pflichten (Grundsatz) Während der Ruhenszeit gelten für Sie und uns keine vertraglichen Rechte und Pflichten. Das bedeutet insbesondere:
• Sie müssen keine Beiträge zahlen.
• Sie nehmen nicht an der Dynamisierung teil.
• Wir müssen keine Versicherungsleistungen erbringen.
Die Regelungen nach Ziffer 2.7 zum Ruhen der Versicherung gelten aber unverändert. Außerdem gelten Rechte, die sich unmittelbar aus dem Gesetz (zum Beispiel Versicherungsvertragsgesetz - VVG) ergeben, auch während der Ruhenszeit.
(2) Besonderheiten für die Nachversicherungsoptionen Wenn für die versicherte Person während der Ruhenszeit ein Anlass zur Tagessatzerhöhung nach Ziffer 2.5.2 eintritt, gilt Folgendes:
• Sie müssen jede Ausübung der Nachversicherungsoption und Erhöhung des Tagessatzes innerhalb von 6 Monaten nach dem Anlass bei uns anmelden. Sie können die Erhöhung frühestens mit Wirkung zum Fortsetzungstermin nach Ziffer 2.7.3 Absatz 1 ausüben.
• Die Begrenzung der Tagessatzerhöhung nach Ziffer 2.5.2 Absatz 2 a) gilt auch für die Anmeldung.
• Nachdem der Vertrag im Anschluss an die Ruhenszeit fortgesetzt wird (siehe dazu bitte Ziffer 2.7.3), erhöhen wir für die versicherte Person den Tagessatz im vertraglichen Umfang.
• Sie können der Tagessatzerhöhung innerhalb von 14 Tagen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widersprechen, nachdem Sie von uns den geänderten Versicherungsschein erhalten haben.
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Versicherung ruhen lassen?
Nach den folgenden Absätzen sind Sie bei bestimmten Anlässen berechtigt, das Ruhen der Versicherung zu verlangen.
(1) Anlässe für ein Ruhen der Versicherung
a) Arbeitslosigkeit Die versicherte Person ist arbeitslos und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Sie können das Ruhen der Versicherung wegen Arbeitslosigkeit pro versicherte Person während der Vertragslaufzeit nur einmal verlangen. Die Ruhenszeit beträgt 12 aufeinanderfolgende Monate. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Zugang Ihres Verlangens auf Ruhendstellung bei uns folgt. Sie endet automatisch mit Ablauf von 12 Monaten.
b) Elternzeit Die versicherte Person befindet sich in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Sie können das Ruhen der Versicherung pro versicherte Person und Kind nur einmal verlangen. Sie können zwischen einer Ruhenszeit von
• 12,
• 24 oder
• 36
aufeinanderfolgenden Monaten wählen. Diese Wahl müssen Sie treffen, wenn Sie das Ruhen der Versicherung verlangen. Die Ruhenszeit beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Zugang Ihres Verlangens auf Ruhendstellung bei uns folgt. Sie endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Monatszahl.
(2) Besonderheiten für Ihr Verlangen auf Ruhendstellung Sie müssen jedes Ruhen der Versicherung
• innerhalb von 3 Monaten nach dem Anlass
• schriftlich von uns verlangen.
Wenn Sie den Tarif für einzelne versicherte Personen ruhend stellen wollen, müssen Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von Ihrem Verlangen Kenntnis erlangt haben.
(3) Ausschluss des Rechts auf Ruhen der Versicherung Ein Ruhen der Versicherung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt Ihres Verlangens auf Ruhendstellung.
• Die versicherte Person ist pflegebedürftig. Bitte vergleichen Sie zu diesem Begriff auch Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
• Der Vertrag besteht für die versicherte Person noch keine 12 aufeinanderfolgende Monate. Diese 12-Monatsfrist rechnet von dem für die versicherte Person vereinbarten Versicherungsbeginn an.
- Wie setzt sich die Versicherung fort, nachdem die Ruhenszeit geendet hat?
(1) Grundsätze
a) Fortsetzung der vertraglichen Rechte und Pflichten Abhängig davon, aus welchem Anlass Sie das Ruhen der Versicherung verlangt haben, beträgt die Ruhenszeit 12 bis 36 Monate. Bitte vergleichen Sie dazu Ziffer 2.7.2 Absatz 1. Mit Ablauf der Ruhenszeit setzt sich der Vertrag für die versicherte Person mit allen Rechten und Pflichten fort. Das bedeutet insbesondere:
• Sie sind ab dem Tag der Fortsetzung (Fortsetzungstermin) zur Beitragszahlung verpflichtet.
• Sie nehmen im vertraglichen Umfang an der Dynamisierung teil.
• Wir schulden die Versicherungsleistungen im vertraglichen Umfang.
Wenn der Versicherungsfall während der Ruhenszeit eingetreten ist, erbringen wir die Versicherungsleistungen erst ab dem Fortsetzungstermin.
b) Beitragsberechnung Wir berechnen Ihren Beitrag wie folgt:
• Wir berücksichtigen die zum Fortsetzungstermin erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person.
• Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
(2) Vertragsänderungen während der Ruhenszeit Wenn wir während der Ruhenszeit den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag anpassen oder Versicherungsbedingungen ändern, gelten diese Änderungen für die versicherte Person erst für die Zeit nach dem Ruhen. Denn nach Ablauf der Ruhenszeit beziehen wir sie nach Ziffern 1.7.1.1 und 1.7.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein in den Vertrag ein. Für Tagessatzerhöhungen durch Nachversicherungsoptionen, die Sie während der Ruhenszeit angemeldet haben, gilt Ziffer 2.7.1 Absatz 2.
- Welche Reichweite haben die Regelungen zum Ruhen der Versicherung?
Ein Ruhen der Versicherung nach diesem Tarif führt auch zum Ruhen der Versicherung in folgendem Tarif:
• Sie haben bei uns einen weiteren Pflegetagegeld-Zusatztarif abgeschlossen.
• Dieser Tarif ergänzt gezielt den Tarif PZTB03 für häusliche oder teilstationäre Pflege in den Pflegegraden 2, 3 und 4.
• Er enthält Regelungen zum Ruhen der Versicherung.
Das bedeutet: Ein Ruhen nach diesen vertraglichen Regelungen betrifft nicht nur die vertraglichen Rechte und Pflichten nach diesem Tarif. Denn darüber hinaus ruhen auch die vertraglichen Rechte und Pflichten nach dem ergänzenden Pflegetagegeld-Zusatztarif. Im Übrigen gelten insoweit die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den ergänzenden Pflegetagegeld-Zusatztarif.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Ruhen der Versicherung / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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