Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif Krankenhaustagegeld die folgenden Bestimmungen hinsichtlich Ihres Rechts auf Tarifwechsel sowie zur Nachversicherung von Kindern:
Inhalt dieses Abschnitts:
- Welchen Anspruch auf Tarifwechsel haben Sie?
- Welche Besonderheiten gelten für die Nachversicherung von Kindern?
- Welchen Anspruch auf Tarifwechsel haben Sie?
Sie sind berechtigt, den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz nach den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 204 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu verlangen.
- Welche Besonderheiten gelten für die Nachversicherung von Kindern?
(1) Nachversicherung von leiblichen Kindern
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten, wenn
(1) ein Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert war und
(2) die Versicherung für das Neugeborene spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt angemeldet wird.
Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
Wenn die Versicherung des Neugeborenen nach den Sätzen 1 und 2 erfolgt, besteht ab Geburt Versicherungsschutz nach den für das Neugeborene abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarifen auch für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Geburtschäden oder angeborener Krankheiten.
(2) Nachversicherung von Adoptivkindern
Wir versichern Adoptivkinder, die zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig sind, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten, wenn
(1) ein Elternteil am Tag der Adoption mindestens 3 Monate bei uns versichert war und
(2) die Versicherung für das Adoptivkind spätestens 2 Monate nach der Adoption rückwirkend zum Tag der Adoption angemeldet wird.
Der Versicherungsschutz des Adoptivkindes darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. Für ein erhöhtes Risiko können wir nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen angemessenen Risikozuschlag in Höhe von bis zu 100 Prozent des zu zahlenden Beitrags verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Tarifwechsel & Kindernachversicherung / Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld
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