Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif AmbulantPlus die folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Informationspflicht über Leistungen anderer Leistungsträger:
Wann müssen Sie uns informieren, wenn ein anderer Leistungsträger Leistungen erbracht hat?
Sie müssen uns informieren, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat. Hierzu müssen Sie uns als Nachweis die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerken des anderen Leistungsträgers vorlegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Informationspflicht Fremdleistungen / Krankenzusatzversicherung AmbulantPlus
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