Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes aus den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen sowie dem individuellen Versicherungsvertrag.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus
(1) dem Versicherungsschein,
(2) den schriftlichen Vereinbarungen,
(3) den Versicherungsbedingungen für den Reise Schutzbrief (R 40),
(4) den gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsrecht und
(5) den sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Umfang des Versicherungsschutzes / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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