Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz muss die versicherte Person während der Versicherungsdauer die im Tarif festgelegten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllen. Entfällt diese Eigenschaft, so endet die Versicherungsfähigkeit gemäß den vertraglichen Bestimmungen.
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie bei der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG eine Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht. Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Vertrag für die betroffene versicherte Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Versicherungsfähigkeit / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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