Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der besonderen Leistungsvoraussetzungen folgende Bestimmungen:
(1) Meldung des Versicherungsfalls (Grundsatz)
Wir leisten nur unter der Voraussetzung, dass sich die versicherte Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des Versicherungsfalls telefonisch oder in sonstiger Weise an uns wendet.
(2) Besonderheit bei Ersatz von Aufwendungen
Die versicherten Aufwendungen ersetzen wir unabhängig von der Meldung des Versicherungsfalls nach Absatz 1. In diesem Fall sind wir jedoch berechtigt, die Mehrkosten, die wegen der unterbliebenen Meldung und Abstimmung entstanden sind, von unserer Leistung abzuziehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Besondere Leistungsvoraussetzungen / Krankenzusatzversicherung Reiseschutzbrief
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