Im Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten folgende ergänzende Bestimmungen hinsichtlich der Beitragszahlung:
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Der monatliche Beitrag beträgt pro versicherte Person mindestens 15 Euro (Mindestbeitrag) (siehe Teil 1 § 9 Absatz 1).
Abweichend von Teil 1 § 9 Absatz 2 ist der erste Beitrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen.
Wenn vereinbart ist, dass die Versicherung erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), muss dem Versicherer hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Versicherer kann verlangen, dass dieses in Textform erteilt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Beitragszahlung – Ergänzende Regelungen / Krankenzusatzversicherung PflegeBahr
Weitere Informationen zu Allianz Kranken-Zusatzversicherung