Im Tarif PflegetagegeldPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und -einschränkungen folgende Bestimmungen:
Nach Teil 1 § 6 Absatz 2 wird das vereinbarte Pflegetagegeld gezahlt, wenn für den Versicherungsfall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung bezogen werden.
Wenn demnach in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungspflicht dem Grunde nach ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, besteht keine Leistungspflicht. Dies gilt auch für den Ersatz der Aufwendungen für einen Hausnotrufservice nach § 5 und die Leistungen der individuellen Pflegebegleitung nach § 6.
Davon abweichend besteht die Leistungspflicht nach Teil 1 § 6 Absatz 2 auch dann, wenn die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung ruht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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