Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt für den Tarif PflegetagegeldPlus hinsichtlich der Erhöhung des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung (Dynamisierung) Folgendes:
(1) Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht der Versicherer planmäßig den für sie versicherten Tagessatz alle 36 Monate um 5 Prozent.
Der Versicherer ist berechtigt, den Tagessatz auf 1 Euro kaufmännisch zu runden.
(2) Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die versicherte Person in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert war und der Tagessatz nicht geändert wurde.
(3) Bei der planmäßigen Erhöhung findet eine Gesundheitsprüfung nicht statt und nach § 8 gilt auch nach der Erhöhung keine Wartezeit.
(4) Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer in jedem Jahr, in dem für die versicherte Person eine Erhöhung des Tagessatzes nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt, in Textform über
- den erhöhten Tagessatz,
- den nach der Erhöhung maßgeblichen Beitrag,
- den Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird,
- sowie die Frist, innerhalb derer der planmäßigen Erhöhung für die versicherte Person widersprochen werden kann,
(5) Für die Beitragsberechnung gilt Teil 1 § 10.
(6) Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes
- für alle davon betroffenen versicherten Personen,
- zum Ende des Monats, in dem die planmäßige Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen. Auf die Folgen des Fristablaufs wird der Versicherungsnehmer in der Information nach Absatz 4 hingewiesen.
(7) Wird drei aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes für die versicherte Person widersprochen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes.
Ist das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen nach Satz 1 erloschen, und wird nachträglich für die versicherte Person eine Erhöhung des Pflegetagegeldes mit Gesundheitsprüfung vorgenommen, wird das Recht auf planmäßige Erhöhung des Tagessatzes nach Absatz 1 neu begründet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Erhöhung Tagessatz (Dynamisierung) / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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