Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich besonderer Obliegenheiten die folgenden Regelungen:
Inhalt dieses Abschnitts:
- In welchen Fällen ist unsere Einwilligung erforderlich, wenn für die versicherte Person eine andere Versicherung abgeschlossen oder erhöht wird?
- Welche Auskünfte müssen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls erteilt werden?
- Welche weiteren Obliegenheiten müssen beachtet werden?
- Wo sind die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen geregelt?
- In welchen Fällen ist unsere Einwilligung erforderlich, wenn für die versicherte Person eine andere Versicherung abgeschlossen oder erhöht wird?
(1) Das Erfordernis unserer Einwilligung Unsere Einwilligung ist erforderlich für
• den Neuabschluss einer weiteren Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld oder
• die Erhöhung einer anderweitig bestehenden, weiteren Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld.
(2) Regelungen in den Tarifbedingungen In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) kann geregelt sein, dass die Einwilligung nach Absatz 1 nicht erforderlich ist.
- Welche Auskünfte müssen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls erteilt werden?
Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss folgende Obliegenheit beachtet werden: Sie sind verpflichtet, uns auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die erforderlich ist, um festzustellen,
• ob ein Versicherungsfall vorliegt oder
• ob wir leistungspflichtig sind und in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind.
Diese Pflicht gilt auch gegenüber Personen, die wir beauftragt haben, die Auskünfte einzuholen.
- Welche weiteren Obliegenheiten müssen beachtet werden?
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Obliegenheiten geregelt sein. Übergreifende Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie in Teil B.
- Wo sind die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen geregelt?
Die Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegenheiten nach Ziffern 1.3.1 und 1.3.2 sowie nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) ergeben sich aus Teil B Ziffer 3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Besondere Obliegenheiten / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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