Im Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich eines Wechsels in eine für den Beitrag maßgebliche Altersstufe folgende Regelungen:
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 18. Lebensalter vollendet, ist für sie der für die nächsthöhere Alterstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
Vollendet die versicherte Person das 18. Lebensjahr, ist für sie der Mindestbeitrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen (siehe Teil 1 § 24 Absatz 4).
Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 17 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Altersstufenwechsel / Krankenzusatzversicherung PflegeBahr
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