Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt im Tarif PflegetagegeldPlus Folgendes hinsichtlich der individuellen Pflegebegleitung:
(1) Die individuelle Pflegebegleitung erfolgt telefonisch und ergänzend zur Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen werden gegenüber der versicherten Person, nahen Angehörigen gemäß § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Pflegepersonen erbracht. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht und beziehen sich auf Pflegeleistungen und Angebote in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Während der gesamten Vertragsdauer wird
- über Pflegeleistungen verschiedener Träger, wie z. B. der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Sozialhilfe beraten, und
- bei der Beantragung von Pflegeleistungen nach dem SGB XI unterstützt.
(3) Besteht für die versicherte Person Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach diesem Tarif, werden folgende Leistungen erbracht:
Der Versicherer berät über, vermittelt und organisiert
- Pflegeleistungen, wie z. B. ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege sowie
- Pflegeschulungen für Pflegepersonen der versicherten Person.
Darüber hinaus garantiert der Versicherer, dass er innerhalb von 24 Stunden für die versicherte Person
- einen geeigneten Pflegedienst,
- eine teilstationäre oder vollstationäre Pflegeeinrichtung sowie
- eine Kurzzeitpflegeeinrichtung
- möglichst in Wohnortnähe benennt oder vermittelt.
Der Versicherer berät über und vermittelt
- Assistanceleistungen, wie z. B. Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, Wäscheservice, Wohnungsreinigung, Unterbringung von Haustieren, Gartenpflege und Schneeräumdienst,
- Angebote von Selbsthilfegruppen, psychologischen Einrichtungen, Verbänden oder sonstigen Institutionen im Gesundheitswesen,
- Angebote im Bereich Freizeit, Bildung und Reise,
- Wohnumfeldberatungen sowie
- behindertengerechte Umgestaltung von Fahrzeugen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Pflegebegleitung / Krankenzusatzversicherung PflegetagegeldPlus
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