Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich der Kindernachversicherung folgende Besonderheit:
Welche Besonderheit gilt für die Nachversicherung von leiblichen Kindern?
Nach Maßgabe von Ziffer 1.8.2 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kann das neugeborene Kind eines bei uns versicherten Elternteils zur Versicherung angemeldet werden. Ergänzend dazu gilt Folgendes: Nach Ziffer 1.8.2 Absatz 1 b) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein muss der Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert sein. Grundsätzlich ist dafür der vereinbarte Versicherungsbeginn maßgeblich. Wenn der Antrag auf Abschluss der Krankenversicherung für den Elternteil jedoch bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn angenommen worden ist, rechnet die 3-Monatsfrist von der Antragsannahme an.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Kindernachversicherung – Besonderheiten / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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