Im Tarif Krankentagegeld-Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich der Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes:
- Wann können Sie nach einer Einkommenserhöhung eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten beantragen?
Wenn sich das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit erhöht und
• Sie bei uns eine prozentual entsprechende Erhöhung des versicherten Krankentagegelds
• innerhalb von 2 Monaten nach der Erhöhung des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne
• mit Wirkung zu dem Monatsersten beantragen, der auf Ihren Antrag folgt,
verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Besondere vertragliche Vereinbarungen werden an den erweiterten Leistungsumfang angeglichen. Die 2-Monatsfrist nach Satz 1 ist nur eingehalten, wenn uns Ihr Antrag spätestens 2 Monate zugegangen ist, nachdem sich das Netto-Einkommen der versicherten Person erhöht hat.
Der Versicherungsschutz erhöht sich mit Wirkung ab dem Monatsersten, der auf Ihren Antrag folgt. Das gilt aber nicht für eine Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, die bereits bestanden hat, bevor Sie die Erhöhung beantragt haben. Für diese zahlen wir das versicherte Krankentagegeld in unveränderter Höhe im vertraglichen Umfang, solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen auch nach der jeweiligen Erhöhung fortbesteht.
- Was gilt außerdem, wenn sich das Netto-Einkommen der versicherten Person erhöht?
Wenn sich das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit erhöht, können Sie bei uns unabhängig von Ziffer 2.5.1 eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds beantragen. Wenn unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, sind wir berechtigt, einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, wenn bei der versicherten Person ein erhöhtes Risiko vorliegt (siehe Ziffer 1.6.2 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Außerdem gelten in diesem Fall nach Ziffer 1.1.3 Absatz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein die Wartezeitenregelungen und wir können den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Erhöhung Krankentagegeld / Krankenzusatzversicherung Krankentagegeld-Angestellte
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