Im Tarif für Krankenhaustagegeld der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen folgende Bestimmungen:
- In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen?
Wir leisten nicht für
a) stationäre Behandlung wegen Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind.
Wir leisten dennoch, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Verlassen des betroffenen Gebiets verhindert ist.
Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) stationäre Behandlung wegen Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) stationäre Behandlung wegen Krankheiten und Unfälle, die die versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Folgen.
d) stationäre Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenhäusern, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für den Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung.
e) stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
f) eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
g) stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
h) stationäre Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger.
- In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn die Dauer einer stationären Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld
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