Im Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit) folgende Bestimmungen:
- Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz und Geschäftssitz in Deutschland liegen.
- Welche Eigenschaften muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall einer dieser Eigenschaften (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Erforderliche Eigenschaften während der Versicherung nach diesem Tarif
a) Erforderliche Eigenschaften
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie selbstständig erwerbstätig ist.
b) Begriffserläuterung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
Eine selbstständige Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person diese als
• Angehörige eines freien Berufs oder
• Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft, die ihr Gewerbe bei der Behörde angezeigt oder eine Gewerbeerlaubnis hat (stehendes Gewerbe),
mit regelmäßigen Einkünften ausübt.
Zur selbstständigen Erwerbstätigkeit zählt auch, wenn die versicherte Person
• nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit nach Satz 1 zwar arbeitslos ist,
• sich aber sogleich und ernsthaft um die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Satz 1 bemüht und
• sich diese Bemühungen nicht als aussichtslos darstellen (vorübergehende Arbeitslosigkeit).
Die Anforderungen nach Satz 2 gelten auch als erfüllt, solange die versicherte Person während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit krank und ausschließlich durch ihre Krankheit daran gehindert ist, eine berufliche Tätigkeit nach Satz 1 aufzunehmen.
Wenn die versicherte Person arbeitslos ist und die Voraussetzungen nach Satz 2 erfüllt sind, gelten die Besonderen Regelungen nach Ziffer 2.9.
(2) Beendigung des Tarifs bei Wegfall einer erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall einer nach Absatz 1 erforderlichen Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person gemäß Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit wechselt, gilt Ziffer 1.10 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Aufnahme- & Versicherungsfähigkeit / Krankenzusatzversicherung Krankentagegeld-Selbstständige
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