Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Leistungserbringer und Honorargrenzen folgende Bestimmungen:
Versicherte Leistungserbringer und Honorargrenzen
Umfang Ausnahmen
Leistungserbringer
Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Zahnärzten, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt und niedergelassen sind. Ebenfalls versichert sind:
• Institute, die auf ärztliche oder zahnärztliche Veranlassung Laborleistungen oder bildgebende Verfahren (etwa Röntgen) durchführen.
• Krankenhaus-Ambulanzen.
• medizinische Versorgungszentren.
Sie haben die freie Wahl unter allen Krankenhäusern
• mit staatlicher Förderung. Das sind etwa Universitätskliniken sowie städtische und kirchliche Krankenhäuser.
• ohne staatliche Förderung (Privatkliniken).
Wir zahlen keine Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Wir übernehmen in diesem Fall die Sachkosten und Auslagen des Leistungserbringers.
Wir zahlen auch nicht für einzelne Leistungserbringer, die wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben.
Wir informieren Sie in diesem Fall über den Ausschluss von der Kostenerstattung. Erst dann gilt er für Sie. Wenn Sie diese Information erst erhalten, während Sie bereits behandelt werden, erstatten wir noch die Kosten für Behandlungen in den ersten 3 Monaten nach unserer Information.
Honorar- und Preisgrenzen
Die Vergütung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen muss nach den Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte berechnet werden. Wir erstatten diese Kosten auch über den Höchstsatz der gesetzlichen Gebührenordnung hinaus.
Sonstige Kosten in Deutschland übernehmen wir, soweit sie nicht höher sind als bundesweit üblich. Kosten im Ausland sind versichert, soweit sie dort ortsüblich sind.
Wir erstatten keine unangemessen hohe Vergütung.
Kosten nach gesetzlichem Vergütungsrecht sind angemessen, soweit sie nach den gesetzlichen Bemessungskriterien gerechtfertigt sind.
Unser Tipp: Heil- und Kostenplan
Damit Sie früh Klarheit über die Höhe unserer Erstattung haben, empfehlen wir, uns einen Heil- und Kostenplan zu geben. Das gilt bei:
• Zahnersatz.
• Inlays.
• Implantaten.
• Kieferorthopädie.
Wir informieren Sie so schnell wie möglich über den Umfang unserer Erstattung. Kosten für den Heil- und Kostenplan erstatten wir zu dem Prozentsatz, der für die Behandlung vereinbart ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Leistungserbringer und Honorare / Private Krankenversicherung Zahn100
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