Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Schwangerschaft und Entbindung die folgenden Regelungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung - 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen die tariflichen Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) auch, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft behandelt oder entbunden werden. Wir zahlen auch die Kosten für
(1) Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses.
(2) Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus.
(3) Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern.
Außerdem erstatten wir Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik.
Leistungen bei häuslicher Entbindung - 3.000 Euro.
Wir zahlen 3.000 Euro, wenn Sie zu Hause entbunden werden. Wir zahlen die Pauschale je Geburt. Eine Mehrlingsgeburt gilt als eine Geburt.
Leistungen für Neugeborene - 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen für das gesunde Neugeborene, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird.
Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter. Voraussetzung ist: Das Kind wurde nach Ziffer 6.2 bei uns versichert.
Ist das Kind aber krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Schwangerschaft und Entbindung / Private Krankenversicherung Best70
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