Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die folgenden Regelungen:
Wir zahlen für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dazu gehören auch:
(1) Schröpfen.
(2) Akupunktur zur Schmerz-Therapie.
(3) Chirotherapie.
(4) Eigenblut-Behandlung als naturheilkundliche Reiztherapie.
(5) therapeutische Lokal-Anästhesie.
Das gilt auch für solche Methoden und Arzneimittel, die es heute noch nicht gibt und die erst in Zukunft anerkannt werden. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an solche Innovationen an. Sie müssen dafür nichts tun (Innovationsgarantie).
Wir zahlen zudem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wir können dann auf den Betrag kürzen, der für eine schulmedizinische Methode oder ein solches Arzneimittel angefallen wäre.
Wir zahlen auch für Alternativ-Medizin durch Hebammen, Entbindungspfleger oder Angehörige staatlich anerkannter Gesundheitsfachberufe, wenn sie verordnet ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Behandlungsmethoden / Private Krankenversicherung Plus70
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