Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Haushaltshilfe folgende Regelungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Leistungen für Haushaltshilfe - 100 Prozent der Kosten bis 100 Euro täglich.
- bis zu 30 Tage im Kalenderjahr.
Wir erstatten die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen wegen:
(1) eines Krankenhaus-Aufenthalts.
(2) einer medizinischen Reha (auch Anschluss-Heilbehandlung).
(3) einer Kur-Behandlung. Dazu gehören auch Kuren für Mütter und Väter.
(4) häuslicher Kranken-Pflege.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
(1) Keine andere Person im selben Haushalt kann diesen weiterführen.
(2) In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- 100 Prozent der Kosten bis 100 Euro täglich.
- bis zu 30 Tage im Kalenderjahr.
- bis zu 180 Tage im Kalenderjahr, wenn die besondere Voraussetzung erfüllt ist.
Außerdem erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen aus den folgenden Gründen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen:
(1) wegen schwerer Krankheit und akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
(1) Keine andere Person im selben Haushalt kann diesen weiterführen.
(2) Sie sind nicht pflegebedürftig nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
Wir leisten bis zu 180 Tage im Kalenderjahr, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt auch dann, wenn Sie pflegebedürftig nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sind.
- 100 Prozent der Kosten bis 100 Euro täglich.
Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung weiterzuführen.
Wir leisten, wenn keine andere Person im selben Haushalt diesen weiterführen kann.
In allen Fällen sind verwandte oder verschwägerte Angehörige bis zum zweiten Grad keine Haushaltshilfe.
In allen Fällen benötigen wir eine Bestätigung des Arztes, dass es Ihnen aus den genannten Gründen nicht möglich ist, Ihren Haushalt weiterzuführen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Haushaltshilfe / Private Krankenversicherung Best70
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