Im Tarif Zahn75 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die ersten drei Versicherungsjahre folgende Leistungsbegrenzungen:
Leistungsgrenzen Umfang Ausnahmen
Maximale Gesamtbeträge ab Versicherungsbeginn
Alle Leistungen nach diesem Tarif erstatten wir in den ersten 3 Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn maximal bis zu diesen Gesamtbeträgen:
Die maximalen Gesamtbeträge gelten nicht bei einem Unfall. Sie gelten aber, wenn
• 1.000 Euro während des ersten Kalenderjahrs.
• 1.500 Euro während der ersten 2 Kalenderjahre.
• 2.000 Euro während der ersten 3 Kalenderjahre.
• ein Zahn beim Essen geschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
• herausnehmbarer Zahnersatz beim Reinigen beschädigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Leistungsgrenzen Anfangszeit / Private Krankenversicherung Zahn75
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