Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Präventionsleistungen die folgenden Bestimmungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
"MeinVorsorgeprogramm" Sie haben die Möglichkeit, an "MeinVorsorgeprogramm" teilzunehmen.
Das bedeutet, dass wir die Kosten für nachfolgend besonders gekennzeichnete Präventions-Leistungen erstatten, ohne die Selbstbeteiligung abzuziehen. Außerdem schließt die Erstattung nach diesem Programm nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 aus.
Wenn Sie an "MeinVorsorgeprogramm" teilnehmen möchten, reichen Sie den Kostenbeleg für die besonders gekennzeichneten Präventions-Leistung über unsere Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch. Oder: Sie lassen sich die Leistung vom jeweiligen Anbieter auf unserem Coupon bestätigen. Legen Sie uns dann nur diesen vor.
Gesundheitskurse - 100 Prozent der Kosten bis 400 Euro im Kalenderjahr.
Wir erstatten die Kosten für Gesundheitskurse. Das sind etwa Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für die Kurse über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
Die Kurse müssen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zertifiziert sein.
Kur-Behandlung - 100 Prozent der Kosten bis 3.000 Euro.
Wir erstatten die Kosten für:
(1) ärztliche Leistungen.
(2) Unterkunft und Verpflegung in der Kur-Klinik.
(3) den Kur-Plan.
(4) Arzneimittel.
(5) Kurmittel.
(6) Heilmittel.
(7) die Kurtaxe.
Die Kur-Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
- einmal innerhalb von 36 Monaten. Wir leisten für Kuren einmal innerhalb von 36 Monaten.
Malaria-Prophylaxe, Schutz- und Reise-Impfungen - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten Kosten für Malaria-Prophylaxe sowie folgende Impfungen (einschließlich des Impfstoffs):
(1) Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO am Robert-Koch-Institut. Bei den dort genannten Indikations-Impfungen leisten wir auch, wenn die Indikationen nicht vorliegen.
(2) Reise-Impfungen.
Ausgenommen sind Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, für die der Arbeitgeber oder ein anderer Kostenträger leisten muss.
Wir leisten für Schutz-Impfungen auch dann, wenn Sie diese bei einer zugelassenen Impfstelle (etwa Gesundheitsamt, Betriebsarzt oder Apotheke) durchführen lassen.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für Standard- und Indikations-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
Vorsorge-Untersuchungen - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen, auch über die gesetzlichen Programme hinaus.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für die in Ziffer 9 genannten Vorsorge-Untersuchungen über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen. Wir erstatten diese dann bis zu den in Ziffer 9 genannten Höchstbeträgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Präventionsleistungen / Private Krankenversicherung Best70
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