Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die weitere zahnmedizinische Versorgung folgende Regelungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Arznei- und Verbandmittel
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für:
• Arzneimittel, die nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassen sind.
• Verbandmittel.
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Diese Mittel müssen von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet und zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten medizinisch notwendig sein. Arzneimittel müssen zudem in der Apotheke gekauft werden.
Schmerzlindernde Behandlung
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für schmerzlindernde Behandlungen, insbesondere:
• Akupunktur.
• Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
• Hypnose.
• Lachgas-Sedierung.
• Vollnarkose.
Die Leistungen sind nach diesem Tarif versichert, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden. Werden sie stattdessen von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht, besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Zahntechnische Leistungen
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Zahnmedizinische Versorgung / Private Krankenversicherung Zahn100
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