Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die Versicherung von Kindern folgende Bestimmungen:
- Neugeborene
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. Geburtsschäden und angeborene Krankheiten sind dann auch abgesichert.
Dafür müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert. Wenn wir diesen Vertrag schon vor dem Versicherungsbeginn geschlossen hatten, rechnen die 3 Monate bereits ab Vertragsschluss.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach seiner Geburt bei uns an.
- Adoptivkinder
Wir versichern Adoptivkinder, die bei der Adoption noch keine 18 Jahre alt sind, ohne Leistungsausschlüsse und Wartezeiten nach § 198 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz.
Für ein erhöhtes Risiko können wir einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent des Monatsbeitrags verlangen. Hierfür gelten unsere Grundsätze für die Risikobewertung.
Für die Nachversicherung müssen diese 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
• Ein Elternteil ist am Tag der Adoption mindestens 3 Monate bei uns versichert.
• Sie melden das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Adoption bei uns an.
- Umfang des Versicherungsschutzes
Bei der Nachversicherung nach den Ziffern 7.2.1 und 7.2.2 darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender sein als für den Elternteil, der bei uns versichert ist.
Wenn beide Eltern bei uns versichert sind, ist der insgesamt leistungsstärkere Versicherungsschutz die Grenze.
Für Neugeborene gilt außerdem: Das Kind kann auch in einem leistungsstärkeren Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz Zahn versichert werden. Das gilt jedoch nicht, wenn für den Tarif des Kindes Annahmevergünstigungen gelten (etwa bei Gruppenversicherungsverträgen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Kinderversicherung / Private Krankenversicherung Zahn100
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