Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Notarztfahrten, Transporte sowie sonstige Fahrten folgende Regelungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Notarzt-Fahrten - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für Notarzt-Fahrten.
Wir leisten jedoch nicht für Ihre Suche, Bergung oder Rettung nach einem Unfall.
Transporte und private Fahrten - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige:
(1) Transporte im Rettungsfahrzeug oder -hubschrauber.
(2) Transporte durch Krankentransport-Unternehmen, wenn medizinisches Personal Sie begleiten muss.
(3) Fahrten im Taxi, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im privaten Fahrzeug.
Wir erstatten Kosten für Transporte und Fahrten zu jedem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern - und die Rückfahrt. Wenn der nächste geeignete weiter weg ist, erstatten wir auch die Kosten dorthin.
Bei Fahrten im privaten Fahrzeug erstatten wir 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer.
Bei ambulanter Behandlung übernehmen wir die Kosten bei:
(1) ambulanten Operationen oder nachoperativer Behandlung.
(2) Apherese oder Dialyse.
(3) Geh- oder Sehunfähigkeit oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit, Unfall oder ärztlicher Behandlung.
(4) medizinischer Reha (auch ambulanter Anschluss-Heilbehandlung).
(5) Strahlen-Therapie bei Krebs oder Chemo-Therapie.
(6) Unfall oder Notfall.
Für Fahrten bei einem Krankenhaus-Aufenthalt übernehmen wir die Kosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Notfalltransporte / Private Krankenversicherung Best70
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