Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Organtransplantationen folgende Regelungen:
Eine Organ-Transplantation nach dieser Regelung ist die operative Übertragung von Organen oder Geweben einer anderen lebenden Person (Organ-Spender) auf Sie.
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Leistungen für Sie - 100 Prozent der Kosten.
Wir erbringen die versicherten Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) für Maßnahmen, die mit einer Organ-Transplantation unmittelbar zusammenhängen.
Leistungen für den Spender Der Anspruch für den Organ-Spender gegenüber anderen Leistungsträgern geht unserer Erstattung vor. Wir erstatten den Rest, der danach verbleibt. Wir ziehen keine Selbstbeteiligung ab.
Entnahme von Organ oder Gewebe - 100 Prozent der Kosten.
Für den Organ-Spender erbringen wir die versicherten Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) für Maßnahmen, die mit der Entnahme von Organ oder Gewebe unmittelbar zusammenhängen, sowie für Vor- und Nachbehandlungen.
Soweit der Organ-Spender bei seiner Krankenversicherung besser versichert ist, erstatten wir wie seine Krankenversicherung.
Verdienstausfall und Entschädigung des Spenders - 100 Prozent des Einkommens und bestimmter Beiträge.
Wir zahlen für seinen Verdienstausfall wegen der Entnahme. Als Verdienst gilt sein berufliches Netto-Einkommen.
Außerdem zahlen wir folgende Beiträge, soweit sie nicht schon über das Netto-Einkommen gedeckt sind:
(1) gesetzliche Kranken- und Pflege-Versicherung oder private Kranken- und Pflege-Versicherung nach § 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
(2) Altersabsicherung (Rente oder berufsständische Versorgung).
(3) gesetzliche Arbeitslosen-Versicherung.
Wir entschädigen den Organ-Spender nicht, soweit er Entgeltfortzahlung bei Krankheit erhält.
Entschädigung des Arbeitgebers - 100 Prozent der Kosten.
Auf Wunsch des Arbeitgebers ersetzen wir diesem die Entgeltfortzahlung. Wir zahlen zusätzlich seine Anteile an den Beiträgen für:
(1) gesetzliche Kranken- und Pflege-Versicherung oder private Kranken- und Pflege-Versicherung nach § 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz.
(2) Altersabsicherung (Rente oder berufsständische Versorgung).
(3) betriebliche Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung.
Organ- oder Gewebe-Bereitstellung - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für die Bereitstellung des Spender-Organs oder -Gewebes nach dem Transplantationsgesetz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Organtransplantationen / Private Krankenversicherung Best70
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