Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des Kostenbegriffs Folgendes:
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt: Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Kostenbegriff / Private Krankenversicherung Best70
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