Im Tarif Zahn100 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich des Kostenbegriffs die folgenden Bestimmungen:
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt: Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Kostenbegriff / Private Krankenversicherung Zahn100
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