Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Entwöhnungsmaßnahmen folgende Regelungen:
Unsere Zahlung Leistungsumfang Besondere Voraussetzungen
Entwöhnung - 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten bei einer ambulanten Entwöhnung wie für eine ambulante Behandlung.
Bei einer stationären Entwöhnung erstatten wir die Kosten für allgemeine Krankenhaus-Leistungen bis zu dem Tagessatz nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Hat das Krankenhaus einen Versorgungsvertrag nach dieser Vorschrift, übernehmen wir seinen Tagessatz. Anderenfalls nehmen wir den Satz für das Krankenhaus mit Versorgungsvertrag, das am nächsten zu Ihrem Wohnsitz liegt.
Der Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern geht unserer Erstattung vor. Wir zahlen den Rest, der danach verbleibt.
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
(1) Die Behandlung soll Sie aus der Bindung an Suchtmittel lösen. Dazu gehören stoffgebundene Suchtmittel (etwa Drogen oder Alkohol) sowie stoffungebundene Suchtmittel (etwa Spielsucht), Sie sollen nicht nur von einer Nikotin-Sucht entwöhnt werden.
(2) Die Entwöhnung erscheint hinreichend Erfolg versprechend.
(3) Wir haben unsere Erstattung vorher schriftlich zugesagt. Wenn wir feststellen, dass wir leistungspflichtig sind, sagen wir zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Entwöhnungsbehandlung / Private Krankenversicherung Best70
Weitere Informationen zu Allianz Private Krankenversicherung