Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für Ansprüche zwischen den Versicherten:
Mit Ihrer Bauherren-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Nicht versichert sind daher:
•Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
•Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
•Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Personenschäden für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ansprüche unter Versicherten / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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