Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten nach Mitteilung der Anpassung die folgenden Bestimmungen für Ihre Rechte:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rechte bei Beitragsanpassung / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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