Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gilt hinsichtlich des Beginns des Versicherungsschutzes Folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsbeginn / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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