Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen
Was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Am Zugang zu Ihrer Baugrube war kein Geländer installiert, weshalb eine Person stürzte.
Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
•Wir sind berechtigt zu kündigen.
•Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Pflichten vor Schadenfall / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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