Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Ausschluss Was ist das genau?
Vorsatz
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
•die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
•die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Schadenfälle von Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen Sie von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen
Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit von Ihnen in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen oder erbrachten Leistungen, sofern Ihnen deren Mangelhaftigkeit bekannt war.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen.
Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Anfeindung, Schikane, Belästigung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane und Belästigung.
Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
•Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie oder mitversicherte Personen resultieren
•Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Hebungen, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen durch:
•Hebungen von Grundstücken
•Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer
Verändern der Grundwasserverhältnisse
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse; die Regelung nach Ziffer 2.1.4 (Gewässerveränderungen) bleibt hiervon unberührt.
Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen, zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Abhandengekommene Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von Ihnen oder den mitversicherten Personen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die abweichend hiervon nach Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 vereinbarten Einschlüsse bestimmter Fahrzeuge.
Ungewöhnliche und gefährliche Betätigung
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine auf Dauer angelegte ungewöhnliche und gefährliche Betätigung.
Andere besondere Tätigkeiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die weder dem versicherten Risiko eigen, noch ihm sonst zuzurechnen sind.
Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Beispiel: Vorständin des örtlichen Fußballvereins
Schäden an geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten fremden Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schäden:
•Schäden an Sachen, die Sie oder mitversicherte Personen geliehen, gemietet, geleast oder gepachtet haben.
•Wenn Sie die fremde Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt haben.
•Wenn die Sache Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages war.
Dies gilt auch, wenn Ihre Angestellten, Arbeiter:innen, Bediensteten, Bevollmächtigten oder Beauftragten diese Sache gemietet, geliehen, geleast oder gepachtet haben.
Schäden am Baugrundstück selbst und Nachbargrundstücken
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Fehlern, Mängeln o. ä.
•am Baugrundstück oder daran unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken sowie an Bauwerken oder Maschinen und Anlagen auf dem Baugrundstück oder daran unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken durch Abbruch-, Einreiß-, Sprengarbeiten o. ä.,
•am Baugrundstück selbst und darauf befindlichen Bauwerken, Maschinen und Anlagen oder deren Teilen durch Tätigkeiten/Leistungen (z. B. Planung, Bauleitung, Ausführungsarbeiten, Montage, Reparaturarbeiten o. ä.) durch Sie, von mitversicherten oder von durch Sie beauftragten Personen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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