Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten die folgenden Bestimmungen zum Schutz sonstiger Personen:
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit bei der Durchführung des versicherten Bauvorhabens helfen, während der Ausübung ihrer Tätigkeit, die sie für Sie erbringen. Versichert sind Ansprüche, die gegen diese Personen aus Anlass solcher Tätigkeiten erhoben werden.
Beispiel: Nachbarschaftshilfe beim Bau
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Schutz weiterer Personen / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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