Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung gelten die nachstehenden Bestimmungen hinsichtlich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
- Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie errichten auf dem Nachbargrundstück eine weitere Immobilie.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
- Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Arglistige Täuschung / Bauherren-Haftpflicht Komfort
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