Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gelten im Tarif Mopedversicherung die folgenden Bestimmungen bezüglich der Anzeige einer Veräußerung:
Hinweis: Beachten Sie zur Veräußerung Ihres Fahrzeugs auch die Regelungen in Teil C Ziffer 11.1.
Was müssen Sie bei einer Veräußerung des Fahrzeugs beachten?
Sie oder der Erwerber müssen uns die Veräußerung unverzüglich in ➞Textform anzeigen. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet:
• Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
• Wir weisen nach, dass wir den mit Ihnen bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir sind ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung nach diesem Zeitpunkt bekannt wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls die Kündigungsfrist abgelaufen war, wir aber nicht gekündigt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Anzeige der Fahrzeugveräußerung / Mopedversicherung
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