Im Tarif Mopedversicherung der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen bezüglich Beitragsänderungen aufgrund bei Ihnen eingetretener Umstände:
- Wie kann sich Ihr Beitrag aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System ändern?
- Wie wirkt sich eine Änderung bei den Merkmalen zur Beitragsberechnung aus?
- Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
- Was müssen Sie bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs beachten?
- Wie wirkt es sich auf den Beitrag aus, wenn die tatsächliche Jahresfahrleistung von der angegebenen abweicht?
- Wie kann sich Ihr Beitrag aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System ändern?
entfällt
- Wie wirkt sich eine Änderung bei den Merkmalen zur Beitragsberechnung aus?
(1) Welche Änderungen werden berücksichtigt?
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführtes Merkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
(2) Auswirkung auf den Beitrag
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von Satz 1 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jahresfahrleistung geändert hat.
- Was müssen Sie uns im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Beitragsberechnung mitteilen?
(1) Anzeige von Änderungen
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Merkmale zur Beitragsberechnung“ aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
(2) Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
(3) Folgen von unzutreffenden Angaben
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir sind berechtigt den Beitrag zu berichtigen. Dies erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre. Der berichtigte Beitrag ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Merkmalen zur Beitragsberechnung. Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere gesetzlichen Rechte aus Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung.
(4) Folgen von Nichtangaben
Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommen, gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Voraussetzung ist:
• Wir haben Sie in ➞Textform (z.B. per Brief, E-Mail) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen.
• Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt.
• Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachgereicht. Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits erfolgter Neuberechnung, berichtigen wir erst für das folgende Versicherungsjahr. Maßgeblich für die Berichtigung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit des ersten Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.
- Was müssen Sie bei einer Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs beachten?
(1) Anzeigepflicht
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen (siehe auch Teil B Ziffer 8). Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
(2) Kündigungsrecht
Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
(3) Recht zur Beitragsanpassung
Anstatt zu kündigen können wir den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Wie wirkt es sich auf den Beitrag aus, wenn die tatsächliche Jahresfahrleistung von der angegebenen abweicht?
entfällt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragsänderung bei Risikoänderung / Mopedversicherung
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