Im Tarif Mopedversicherung der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Veräußerung des Fahrzeugs und des Wegfalls des versicherten Risikos:
- Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
- Was gilt bei Wagniswegfall?
- Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
(1) Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, so geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über.
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
(2) Kündigungsrechte
Wir sind berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Im Falle der Kündigung durch uns oder den Erwerber haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.
(3) Textform der Kündigung
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der ➞Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
(4) Vertragsbeendigung bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags
entfällt
(5) Pflicht zur Anzeige der Veräußerung
Sie oder der Erwerber müssen uns die Veräußerung unverzüglich in ➞Textform anzeigen. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Leistung verpflichtet:
• Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen, und
• wir weisen nach, dass wir den mit Ihnen bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen. Wir sind ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn uns die Veräußerung nach diesem Zeitpunkt bekannt wurde und bei Eintritt des Versicherungsfalls die Kündigungsfrist abgelaufen war, wir aber nicht gekündigt haben.
(6) Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
Geht das Eigentum an dem versicherten Fahrzeug im Wege der Zwangsversteigerung über, finden die Absätze 1 bis 5 entsprechende Anwendung.
- Was gilt bei Wagniswegfall?
Fällt ein versichertes Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom Wagniswegfall zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Fahrzeugveräußerung und Wagniswegfall / Mopedversicherung
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