Im Tarif Mopedversicherung der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Regelungen für Meinungsverschiedenheiten:
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
(1) Beschwerde bei Allianz oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter HYPERLINK „http://www.allianz.de/service/beschwerde/“. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
(2) Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
- Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Website: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (z. B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.
(3) Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor
Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
(4) Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach Teil A Baustein Kaskoversicherung Ziffer 4 nutzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Meinungsverschiedenheiten / Mopedversicherung
Weitere Informationen zu Allianz Mopedversicherung