Im Rahmen der Kfz-Versicherung der Allianz gelten im Tarif Mopedversicherung die folgenden Bestimmungen zur Bedingungsanpassung:
Wann können wir eine Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen?
(1) Unwirksamkeit einer Regelung
Wenn durch
• eine höchstrichterliche Entscheidung oder
• einen bestandskräftigen Verwaltungsakt eine Regelung in Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt wird, sind wir berechtigt, eine davon betroffene Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen.
Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksame erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Regelungen, die angepasst werden können
Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden Themen betreffen:
• Leistungsvoraussetzungen;
• Leistungsumfang;
• Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen;
• Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsabschluss beachten müssen;
• die Anpassung Ihres Beitrags;
• die Vertragsdauer;
• die Kündigung des Vertrags.
(3) Ersatzlose Streichung der Regelung darf nicht interessengerecht sein
Für eine Anpassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die gesetzlichen Vorschriften enthalten keine konkrete Bestimmung, mit der die durch Unwirksamkeit (siehe Absatz 1) entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann.
• Der ersatzlose Wegfall der Regelung stellt keine angemessene Lösung dar, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht würde.
(4) Inhalt der Neuregelung
Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Das bedeutet, dass die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten. Kriterium ist hierbei, was vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen wäre.
(5) Durchführung der Bedingungsanpassung
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in ➞Textform (z. B. Brief, E-Mail) mitteilen und erläutern.
Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung widersprechen. Ihr Widerspruch muss in ➞Textform erfolgen.
Auf Ihr Widerspruchsrecht werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn innerhalb der Frist absenden. Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Bedingungsanpassung nicht in Kraft.
(6) Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs
Widersprechen Sie der Bedingungsanpassung, können wir den Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten am Vertrag ohne Anpassung nicht zumutbar ist.
Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären. Wir müssen dabei eine Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats einhalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Bedingungsanpassung / Mopedversicherung
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