Im Tarif Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung gelten die folgenden Regelungen für Fälle, in denen wir unsere Leistungen vom Fahrer zurückfordern können, sofern Sie nicht selbst gefahren sind:
Wann können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Wenn eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt und es zu einem Schadenereignis kommt, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen grundsätzlich nicht zurück. Die Regelung in Teil B Ziffer 4 Absatz 1 kommt nicht zur Anwendung.
Zur Rückforderung unserer Leistung vom Fahrer sind wir jedoch in folgenden Fällen berechtigt:
a) Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
b) Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
c) Der Fahrer hat das Fahrzeug geführt, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Wir verzichten jedoch auch in den Fällen von b) und c) auf den Regress, wenn der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebte.
Die Regelungen gelten entsprechend, wenn eine der nachfolgenden Personen den Schaden herbeiführt:
• Eine sonstige in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person (vgl. Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.3).
• Der Mieter oder der Entleiher des Fahrzeugs.
Teil B – Pflichten für alle Bausteine
Hier finden Sie Pflichten und ➞Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten. Geregelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A.
Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rückforderung der Leistung vom Fahrer / Mopedversicherung
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