Im Tarif Mopedversicherung der Allianz Kfz-Versicherung gelten folgende besonderen Obliegenheiten (Pflichten) für Sie:
- Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
- Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
- Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer Obliegenheiten?
- Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
(4) Sicherungspflicht bei Elektrokleinstfahrzeugen
Sie müssen Ihr Elektrokleinstfahrzeug beim Abstellen mit einem geeigneten Schloss an einem fest verankerten Gegenstand (z.B. Baum, Fahrradständer, Laternenpfahl) sichern. Davon können Sie absehen, sofern Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug in einem abgeschlossenen und nur Ihnen zugänglichen Raum abstellen (hierzu zählen keine Gemeinschaftsräume).
- Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
(1) Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls
Jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzeigen.
Hinweis: Wir können Ihnen am besten helfen, wenn Sie direkt innerhalb von 24 Stunden elektronisch oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44. Online können Sie einen Schaden jederzeit auf kfz-schaden-melden.allianz.de melden.
(2) Einholen unserer Weisung
Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
(3) Aufklärungspflicht
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
• Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beachten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in ➞Textform antworten.
• Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
(4) Schadenminderungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist.
(5) Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
Bei Entwendung des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör sind Sie abweichend von Absatz 1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in ➞Textform anzuzeigen. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
(6) Anzeigepflicht von Schäden bei der Polizei
Übersteigt ein Schaden aus
• Entwendung,
• Brand,
• mut- oder böswilliger Handlung
den Betrag von 1.000 EUR, gilt: Sie sind verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
(7) Besondere Anzeigepflicht bei behördlichen Ermittlungen
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
- Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer Obliegenheiten?
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser ➞Obliegenheiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Besondere Obliegenheiten / Kfz-Versicherung Mopedversicherung
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