Im Tarif Mopedversicherung der Allianz-Kfz-Versicherung gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Unter welchen Voraussetzungen kann die Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls gekündigt werden?
(1) Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
(2) Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen
• nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben,
• nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder
• nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
(3) Textform der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Regelung bedarf der ➞Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
(4) Wirksamwerden der Kündigung
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, wirksam wird.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kündigung nach Versicherungsfall / Mopedversicherung
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