Im Tarif Zusatzbaustein Glas Gebäude der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für nicht versicherte Gegenstände und Schäden:
Nicht versichert sind Schäden an:
• Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
• Werbeanlagen
• Wellplatten
• Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn Randverbindungen undicht werden
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versicherte Sachen & Schäden / Hausratversicherung Zusatzbaustein Glas Gebäude
Weitere Informationen zu Allianz Hausratversicherung Zusatzbausteine